Um was gehts?

Die Initiative «Boden behalten – Kloten gestalten» will, dass die Stadt Kloten gemeindeeigenes Land nicht mehr verkaufen darf und sich um den Zukauf neuer Grundstücke bemüht. Als Grundstückseigentümerin kann unsere Stadt die zukünftige Entwicklung von Kloten sozial und nachhaltig mitgestalten.

Argumente

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Mehr bezahlbare Wohnungen für Kloten

In Kloten verschwinden immer mehr zahlbare Wohnungen. Durch eine aktive Bodenpolitik sichern wir Bauland, dass im Baurecht an vorzugsweise gemeinnützige Bauträger wie Wohnbaugenossenschaften abgegeben werden kann. Das schafft zahlbaren und durchmischten Wohnraum.

Was ist ein Baurecht?

Beim Baurecht wird das Land für eine bestimmte Dauer (30 bis 100 Jahre) an Dritte abgegeben, die dieses Grundstück dann bebauen dürfen. Nach Ablauf des Baurechts fällt das Grundstück wieder in den Besitz der Stadt.

Kloten aktiv mitgestalten

Kloten verändert sich und das ist auch gut so. Durch den Bodenbesitz bewahren und schaffen wir unserer Stadt Handlungsspielräume, um die Siedlungsentwicklung positiv zu beeinflussen und im Interesse aller zu gestalten

Ein lukratives Geschäft für die Stadt und die Bevölkerung

Eine aktive Bodenpolitik zahlt sich aus. Denn erstens sind Landkäufe nie eine Ausgabe, sondern immer ein Aktiventausch: Bargeld gegen Immobilien. Baurechtszinsen und Mieten sorgen dafür, dass die Investitionen immer zu 100 Prozent refinanziert werden und spülen regelmässig Geld in die Gemeindekasse. Dadurch werden auch die Steuerzahlenden entlastet. Und zu guter Letzt bleiben die hohen Landwertsteigerungen, die oftmals durch öffentliche Entscheidungen und Investitionen erfolgen, im Volksvermögen.

Boden für die kommenden Generationen

Boden ist ein knappes Gut. Darum ist es wichtig, dass wir den kommenden Generationen Landreserven sichern, um Schulraum, Alterswohnungen oder Freizeitanlagen schaffen zu können. So kann künftigen Bedürfnissen besser Rechnung getragen werden.

Darum brauchts die Initiative!

Initiativtext

A. Die Gemeindeordnung der Stadt Kloten vom 27. September 2020 wird wie folgt geändert:

Art. 1ter Boden (neu)

(1) Die Stadt Kloten betreibt eine aktive Bodenpolitik mit dem Ziel, sozial- und umweltverträgliche Nutzungen zu fördern. Sie strebt insbesondere eine Vermehrung des gemeindeeigenen Bodenbesitzes an.

(2) Der Verkauf von Grundstücken im Eigentum der Stadt Kloten ist untersagt. Ausgenommen davon, sind Grundstücke

a. deren Fläche 100 Quadratmeter nicht übersteigt;
b. für die in Bezug auf Fläche und Nutzung in den letzten 5 Jahren gleichwertiger oder vergleichbarer Ersatz geleistet wurde;
c. deren Verkauf an den Kanton oder Bund zur Realisierung öffentlicher Bauvorhaben erfolgt;
d. deren Verkauf vom Gemeinderat mit einer vierfünftel Mehrheit seiner Mitglieder genehmigt wurde.

(3) Grundstücke können Dritten zur befristeten Gebrauchsüberlassung (Baurecht, Miete) zur Verfügung gestellt werden.

Art. 16 Abs. 1 lit. i (geändert): An- und Verkauf oder Tausch von Grundstücken und Liegenschaften, unter dem Vorbehalt von Art. 1ter Abs. 2, sowie Bestellung und Aufhebung von dinglichen Rechten bis zu Fr. 10‘000‘000,

Art. 16 Abs. 2 lit. e (geändert): An- und Verkauf oder Tausch von Grundstücken und Liegenschaften, unter dem Vorbehalt von Art. 1ter Abs. 2, sowie Bestellung und Aufhebung von dinglichen Rechten von mehr als Fr. 10‘000‘000,

Art. 29 Abs. 2 lit. h (geändert): An- und Verkauf oder Tausch von Grundstücken, unter dem Vorbehalt von Art. 1ter Abs. 2, sowie Bestellung und Aufhebung von dinglichen Rechten bis zu Fr. 4‘000‘000,

B. Der Stadtrat setzt die Änderung der Gemeindeordnung nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

    Initiativkomitee

    Max Töpfer, Präsident des Initiativkomitees und Gemeinderat; Maja Hiltebrand, Präsidentin der SP Kloten und Gemeinderätin; Bernhard Deuber, Gemeinderat; Anita Egg, Gemeinderätin; Verena Fessler, Sozialbehörden-Mitglied; Laura Fischer, Co-Präsidentin der JUSO Kanton Zürich; Dario Fitzi, Vorstandsmitglied der SP Kloten; Philip Graf, Fraktionspräsident und Gemeinderat; Priska Seiler Graf, Nationalrätin; Sigrun Sommer, Gemeinderätin